Zoll
Die geltenden Zollvorschriften der Republik Kroatien entsprechen denen der EG-Länder.
Ausländische Währungen können unbeschränkt ein - und ausgeführt werden; Ein - und Ausfuhr von Kuna: bis 15.000 Kn.
Wertvollere professionelle und technische Ausrüstung ist an der Grenze anzumelden.
Mehrwertsteuer für gekaufte Ware in Höhe von mehr als 500 Kuna wird ausländischen Staatsbürgern bei Vorlage des bei der Ausreise an der Grenze bestätigten “Tax cheque” zurückerstattet.
Haustiere (Hunde, Katzen und Tiere aus der Familie der Marder) in Begleitung ihrer Besitzer, die die Republik Kroatien bereisen, oder sich zeitweilig in ihr aufhalten, müssen bei ihrer Einreise in dieses Land mit einem Mikrochip oder einer klar lesbaren, tätovierten Nummer, die in ein internationales Zertifikat eingetragen ist, das im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der Republik Kroatien ausgestellt sein muss, gekennzeichnet sein. Nach der ersten Tollwutimpfung, die im Alter von drei Monaten durchgeführt wird, müssen die Tiere mindestens sechs Monate und nicht mehr als ein Jahr vor der Reise, und bei Nachimpfungen (Booster) nicht mehr als ein Jahr vor der Reise geimpft worden sein. Verboten ist die Einfuhr sowie auch der zeitweilige Aufenthalt von gefährlichen Hunderassen und ihren Kreuzungen in der Republik Kroatien, wie beispielsweise des Bulltyps, die nicht im Register des Internationalen Kynologenverbandes (FCI) (Pitbullterrier) eingetragen sind.
Informationen: Zollverwaltung der Republik Kroatien (Tel.: +385 01 6102 333), www.carina.hr.










